Der Vergleich

Der GenossenschaftsVergleich soll vor allem dazu dienen:

A. Menschen ganz allgemein zu zeigen, wie einfach es sein kann, die für sie "richtige" Genossenschaft zu finden.
B. Menschen zu unterstützen, mit und in "ihrer" Genossenschaft optimal zusammen zu arbeiten.
C. Menschen - vor allem Mitglieder in Genossenschaften - zu informieren über neue Chancen und Wege im Genossenschaftswesen (Trend-Berichte).
D. Genossenschaften untereinander und miteinander vergleichbar zu machen.
E. Genossenschaften die Möglichkeit zu geben, sich selbst darzustellen und ihre Vorteile und Möglichkeiten zu präsentieren.
F. Die "Selbst-Auskunft" von Genossenschaften ist gut. Wer sie durch "neutrale Schiedsrichter" bestätigen kann, erhöht die Glaubwürdigkeit. "Neutral" sind z.B. Bestätigungen von Prüfungsverbänden, Ratings, Zertifizierungen oder ähnliche Begutachtungen.
G. Wir cooperieren mit allen Personen, Organisationen und Plattformen, die dazu beitragen können, das Genossenschaftswesen und die Mitgliederförderung nachhaltig positiv zu gestalten.

(Falls Sie einen passenden Prüfungsverband suchen, helfen wir Ihnen gern dabei - MMW Bundesverband der Cooperationswirtschaft e.V. ) Wir danken dem DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- u. Prüfungsverband e.V. für die fachliche Beratung)

11/01/2015

Einladung der Mitglieder zur Generalversammlung.




Das Problem

In vielen Satzungen von Genossenschaften gibt es keine persönlichen Einladungen der Mitglieder zu Generalversammlungen. Die Mitglieder werden nur noch über große Tageszeitungen eingeladen oder erfahren die Termine über die Homepage der Genossenschaft.

(FragestellerIn: Mitglied einer überregionalen Energiegenossenschaft, 49)

Die Folge

Sie erfahren nicht den Termin zur General- oder Vertreterversammlung. Somit ist ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Mitwirkung erheblich eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben.  Das bestätigen die relativ geringen Teilnehmerzahlen, besonders von großen Genossenschaften, die überregional tätig sind.
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 Unser Lösungsvorschlag

Fast jeder Bürger verfügt heute über eine eMail-Adresse. Lassen Sie sich – möglichst vor Beginn der Mitgliedschaft – möglichst schriftlich - bestätigen, dass man bereit ist, Sie per eMail über die Termine zu informieren. Auch wenn man auf die Satzung verweist, dass die bestehende Satzung eine persönliche Einladung nicht zulässt, kann man Sie zusätzlich per eMail informieren. Genossenschaftsmitglieder sollten mindestens den Standard erhalten, den Aktionäre auch haben. § 125 AktG. räumt Aktionären ein, dass sie verlangen können, elektronisch zur Hauptversammlung eingeladen zu werden ... 

Die mögliche Sicht der Genossenschaft

Wenn wir alle Mitglieder persönlich einladen, kostet das viel Geld (Postzustellung). Außerdem können wir nur über eine Bekanntmachung/Einladung über eine Tageszeitung nachweisen, dass alle  Mitglieder tatsächlich eingeladen wurden. Wir riskieren dann Anfechtungen von Generalversammlungen.

Unsere Hinweise zur Sicht der Genossenschaft

Es ist durchaus richtig, wenn eine Genossenschaft sicherstellt, dass ordnungsgemäß eingeladen wurde. Aber es ist keine Genossenschaft eingeschränkt, Lösungen zu finden, die beides sicherstellen: Nachweis der ordnungsgemäßen Einladung und bestmögliche Information der Mitglieder.
Wer sich dagegen sperrt, der scheint wirklich kein Interesse zu haben, dass viele der Mitglieder auf einer Generalversammlung erscheinen.

Die zusammenfassende Empfehlung

Richten Sie Ihren Wunsch sowohl an den Vorstand, wie auch an den Aufsichtsrat der Genossenschaft. Sollte man – mit welcher Begründung auch immer – nicht bereit sein, Sie  persönlich zu informieren (z.B. per eMail), sollten Sie nachdenklich werden. Versuchen Sie es dann besser bei einer anderen Genossenschaft. Auch bei bereits bestehender Mitgliedschaft, können Sie beantragen, künftig auch persönlich eingeladen zu werden. Auf die Antwort können Sie gespannt sein. Wir sind es auch …

Vertraulichkeitserklärung für Fragesteller: Wir sichern allen Fragestellern absolute Vertraulichkeit zu. Sie können uns jedoch jederzeit davon entbinden.               
Hinweise für betroffene Genossenschaften: In Abstimmung mit dem Fragesteller, bemühen wir uns in Einzelfällen – soweit eine konkrete Genossenschaft betroffen ist - auch um Klärung/Vermittlung direkt mit dieser Genossenschaft oder dem zuständigen Prüfungsverband. Für den Ausbau eines starken Genossenschaftswesens und im Interesse anderer Genossenschaften ist es notwendig, dass konkretes „Fehlverhalten“ konkret genannt wird….

Miteinander baut auf Vertrauen auf – Wo Vertrauen fehlt, tritt Misstrauen ein.


10/25/2015

GenossenschaftsVergleich - Leicht gemacht!


Immer mehr Menschen entdecken, dass sich Genossenschaften als Lösung für eine Vielfalt von ihren Leben-Themen anbieten. Bereits heute sind über 21 Millionen Menschen in irgendeiner Genossenschaft Mitglied, die überwiegende Zahl davon in Genossenschaftsbanken, gefolgt von Wohnungsbaugenossenschaften.

Genossenschaften sind auch „nur“ Gruppen …

Genossenschaften – ganz einfach gesagt – Gruppen.
„Gruppen“ sind auch Unternehmen, Vereine, eine Parteien, Kirchen. Natürlich sind auch „Familien“ Gruppen…

Gruppen – und somit auch Genossenschaften – sind ganz allgemein gesagt:

·         Ein Zusammenschluss von Menschen.

Und das Motiv, sich zusammenzuschließen, könnte – ganz allgemein – lauten:

·         Menschen erkennen, dass „Miteinander“ viel Sinn macht, dass Miteinander (Kooperation) Vorteile bringt, sozusagen ein „natürlicher Vorgang unseres Lebens ist.

Wir alle sind irgendwie geübte und erfahrene „Gruppisten“, auch wenn das nicht jedem Menschen gleich gewusst sein mag.

Kurzum, man könnte sagen:

- Ganz Deutschland „cooperiert“ in Gruppen -

Wenn Menschen in Gruppen, also Miteinander handeln, gibt deshalb der einzelne Mensch – keinesfalls - seine höchst eigenen Interessen, seine individuellen Vorstellungen auf.
Dennoch wird von dem Einzelnen eine gewisse Anpassung (Kompromiss) abverlangt werden. Es muss also so etwas wie ein „Konsens“ gefunden werden zwischen Eigen- und Gesamt-Interesse. Leicht einzusehen, dass es spezieller „Spielregeln“ bedarf, damit die Ziele einer Gruppe – trotz der vielen unterschiedlichen Eigeninteressen - erreicht werden können. Von jedem Gruppenmitglied muss also regelmäßig „Einsicht“ und „Kompromiss“ erwartet bzw. abverlangt werden.
Das hinzubekommen, ist eine wichtige „Führungskunst“ in Gruppen.
„Gruppen“ benötigen Menschen, denen – auf Zeit – die „Führung“ der Gruppe anvertraut ist.
Im Idealfall gelingt es einer Führung, die gemeinsamen Interessen der Gruppenmitglieder zu erfüllen. Und wenn nicht? Im Idealfall wird eine gute „Gruppenleitung“ das erkennen und die „Führung“ an andere abgeben. Und wenn nicht?

Wir wollen das nicht vertiefen, lediglich andeuten, dass es ebenfalls Sinn macht, sich darum zu kümmern, dass die Gruppe auf (dem jeweiligen) „Erfolgskurs“ bleibt und gute Regeln zu haben, für den Fall, dass davon abgewichen wird.
Warum? Weil die ursprünglichen Interessen der Mitglieder geschmälert werden, manchmal sogar verschwinden können.
Wer das nicht will, ist gut beraten, sich vorzeitig um gute „Spielregeln“ zu kümmern, die helfen das zu verhindern.

Halten wir – ganz allgemein gesehen - fest:

·         Wer sich einer Gruppe anschließt, sollte sich vorher genau informieren, ob seine/ihre Interessen dort wirklich erfüllt werden. Dazu muss er/sie sich zunächst selbst darüber klar sein, was genau die „eigenen/persönlichen“ Interessen sind.
·         Wer sich einer Gruppe anschließt, sollte auch wissen, dass sich seine/ihre persönlichen Interessen im Laufe der Zeit verändern können, ebenso aber auch die Interessen der Gruppe. Dann wäre es gut zu wissen, wie man damit umgeht, wenn das geschieht. Das erfährt man jedoch nur – und vor allem rechtzeitig -, wenn man sich über die Inhalte und Ergebnisse „seiner“ Gruppe regelmäßig informiert.

Halten wir außerdem fest:

·         Die Entscheidung in einer Gruppe mitzuwirken sollte nicht „zufällig“, sondern sehr gezielt erfolgen. Dazu muss jede/r zunächst „Zielklarheit“ haben, was genau seine/ihre Interessen sind.
·         Man sollte sich genau über die „Gruppen-Ziele“ informieren und abgleichen, ob die eigenen Interessen mit denen der Gruppe (weitgehend) übereinstimmen.  
·         Man sollte die „Spielregeln“ der Gruppe kennen, vor allem aber darauf achten „ob“ und „wie“ man Einfluss nehmen kann, wenn die Gruppe von ihren Zielen abweicht und deshalb die eigenen Interessen gemindert werden oder gänzlich drohen verloren zu gehen.

Für ein erfolgreiches „Gruppen-Handeln“ könnten folgende „Fünf Goldenen Gruppen-Regeln“ nützlich sein:

·         Wer sich einer Gruppe anschließen möchte, sollte sich vorher genau darüber im klaren sein, warum er/sie das tut und was genau die eigenen Interessen sind („Zielklarheit“).
·         Wer sich einer Gruppe anschließen möchte, sollte sich vorher genau über die Gruppe und deren Ziel – neutral - informieren!
·         Wer sich einer Gruppe anschließen möchte, sollte sich vorher genau mit den „Spielregeln“ der Gruppe befassen, besonders denen, die die eigenen Interessen betreffen.
·         Wer sich einer Gruppe bereits angeschlossen hat, sollte sich zeitnah über die Arbeit und die Ergebnisse der Gruppe informieren oder informieren lassen.
·         Wer sich einer Gruppe angeschlossen hat und sich unsicher darin ist, mit deren „Spielregeln“ umzugehen oder die Informationen der Gruppe zu beurteilen, sollte wissen, wer ihm/ihr dabei neutral behilflich sein kann. 

Die vorstehenden Regeln gelten – allgemein und sinngemäß - für alle Gruppen, gleich ob wirtschaftlich, sozial, partei- oder religionsbezogen.

Eine Genossenschaft ist ein Wirtschaftsbetrieb. Das gilt auch, wenn sie soziale Zwecke verfolgt. Aber es ist nicht „irgendein“ Wirtschaftsbetrieb, sie ist ein „gemeinschaftlicher“, wie es das Gesetz definiert (§1GenG).
Daraus folgt, dass die Genossenschaft (eG) nicht irgendeiner Person x oder y gehört, sondern sie gehört allen Mitgliedern.
Eine zweite Besonderheit – worin sich eine Genossenschaft fundamental von z.B. einer GmbH oder AG unterscheidet, ist die Verpflichtung (!) zur Förderung ihrer Mitglieder.
Was genau darunter zu verstehen ist, kann von Genossenschaft zu Genossenschaft anders sein. Die Satzung jeder Genossenschaft gibt dazu Auskunft; manche Genossenschaften haben auch dazu spezielle Förderrichtlinien entwickelt.
Und Genossenschaften haben eine dritte wichtige „Spezialität“. Sie müssen einem Genossenschaftlichen Prüfungsverband angehören. Dies ist ein Verband, der –je nach Größe der Genossenschaft – jährlich oder alle 2 Jahre – seine Mitgliedsgenossenschaften prüft und dazu einen Bericht (Prüfungsbericht) anfertigt. Geprüft wird z.B. der Jahresabschluss und die Geschäftsführung. Das wäre z.B. eine Möglichkeit, um sich über  „seine“ Genossenschaft neutral zu informieren.

Aber woher bekäme man Antworten, wenn man noch kein Mitglied ist, es erst werden möchte?

Die Prüfungsverbände könnten es, tun es aber aus „Datenschutz-Gründen“ nicht.

Bliebe also wohl nur die Information durch jede Genossenschaft selbst? Zunächst ja, jede Genossenschaft hat eine Homepage, verfügt über – mehr oder weniger – geeignetes eigenes Informationsmaterial.

Das wirft allerdings wichtige Fragen auf:

a.    Wie komme ich auf die Homepage einer bestimmten Genossenschaft, wenn ich den Namen der Genossenschaft (noch) nicht kenne?
b.    Wie „neutral“ ist die Information (also auch die Homepage) einer Genossenschaft, denn es geht auch bei ihr um „Werbung“? 

Natürlich sind Genossenschaften auch in den „Social Medias“ angekommen. Facebook, Xing und andere Gruppen werden von Genossenschaften genutzt. Ein beliebtes „Spiel“ sind auch „Foren“ (unterschiedlichster Arten) geworden, auf denen Menschen über ihre Erfahrungen in oder mit Genossenschaften sprechen. Leicht vorstellbar, dass auch dort Meinungen und Stimmungen für oder gegen Genossenschaften gemacht werden können, manchmal sogar ganz gezielt. Was so „objektiv“ daher kommt, muss keinesfalls auch „objektiv“ sein …

Die „brennende“ Frage bleibt offensichtlich unbeantwortet:

·         Wie oder wo kann sich ein Mensch „neutral“ informieren, der beabsichtigt Mitglied einer Genossenschaft zu werden?

Weil es genau für diese Frage keine befriedigende Antwort zu geben scheint, haben wir www.genossenschaftsvergleich.de entwickelt.

Wir, das ist der MMW Bundesverband für Cooperationswirtschaft e.V..
MMW ist spezialisiert auf „Cooperationen“, deren Gestaltung, Entwicklung und Optimierung.
MMW heißt: „Menschen Machen Wirtschaft“. Dieser Name ist zugleich eine Kurzform unseres Programms:

·         Wir möchten, dass Menschen (selbst) Wirtschaft machen. Und das geht in Cooperationen am besten.

Denn:

·         Unsere Natur kooperiert, sie konkurriert nicht. Und sie ist mit ihrer Kooperation sehr effektiv und effizient.

MMW organisiert deshalb Verbände aus den Bereichen Genossenschaften – Vereine – Stiftungen -Parteien – Kirchen – Sonstige Cooperationen.

MMW verfügt – national und international – über ein Netzwerk von Coop-Partnern, die alle ausgewiesene Experten in Sachen Cooperation sind. Dazu gehören z.B. vielfältige Beratungsgruppen, Journalisten, Wissenschaftler und andere Fachverbände.

Unser Anliegen ist – in Bezug auf Genossenschaften - vor allem:

·         Mehr Menschen zu ermutigen, Mitglied einer Genossenschaft zu werden.
·         Neue Lösungen in allen Bereichen der Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Kulturwelt - sozusagen - in einer Kultur des Miteinanders zu befördern.
·         Eine nachhaltig positive Verbindung auch im Zusammenwirken von Leben-Umwelt-Wirtschaft anzustreben.

Dafür stellt unser Informations-Portal „Genossenschaften vergleichen“ eine wichtige Grundlage dar.

Wir möchte – gemeinsam mit Genossenschaften, der Mitgliedern oder potenziellen Mitgliedern – dazu beitragen, noch mehr Faszination in und für Genossenschaften zu bewirken.

Wir freuen uns auf eine breite Resonanz und ein lebendiges Miteinander. Gern können Sie auch per Mail (www.info@menschen-machen-wirtschaft.de) direkt Kontakt zu uns aufnehmen.